Unterzeichnete Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Mühlacker stellen
hiermit nach § 24, Abs. 3 in Verbindung mit § 34, Abs. 1 Satz 3 und 4 der
Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Antrag auf Akteneinsicht
für alle Akten (Verträge, Aufzeichnungen, Schriftwechsel, Aktennotizen, Vereinbarungen, Protokolle usw.) im Zusammenhang mit dem Verkauf des kulturellen Teiles des Mühlehofs und der Vermietung der Tiefgarage an die Firma Echo GmbH sowohl in der gesamten Zeit vor der Entscheidung des Gemeinderats im Juni 2005 über den Verkauf des kulturellen Teils und der Vermietung der Tiefgarage als auch danach, also auch zu Rückmietung und Betrieb von Sälen und Tiefgarage einschließlich der Zeit bis jetzt. Der Antrag erstreckt sich auch auf die in dieser Zeit stattgefundenen Vorgänge der Eigentümergemeinschaft Mühlehof sowie den Aufträgen zur anwaltlichen und sonstigen Beratung der Stadt. Der Antrag erstreckt sich ebenfalls auf alle Vorgänge zur Zukunft des Mühlehofs (in seiner Gesamtheit und als Teileigentum der Stadt) im gesamten Vorfeld der Verkaufsentscheidung insbesondere auch in den Jahren 2002ff.
Wir gehen von einer Besetzung des Akteneinsichtsausschusses nach d’Hondt entsprechend der Regelungen der Gemeindeordnung zur Besetzung von Gemeinderatsausschüssen aus.
Mühlacker, den 6. November 2007
Die Stadträte:
Mitglieder der CDU-Fraktion