Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Abwasserbeiträge für Grundstücke an der ehemaligen B 10, Enzberg
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
sie berichtet über die Veranlagung der renaturierten Randstreifen der ehemaligen B 10 im Bereich Dorfwiesenstraße/Wielandstraße/Finkenwiesenstraße, Enzberg, zum Abwasserbeitrag und beantwortet dabei insbesondere folgende Fragen:
- Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass nach ihrer Ansicht eine zusätzlicbe Beitragspflicht entsteht?
- In wie vielen Fällen wird mit welchen Beiträgen nachveranlagt?
- Wurden bei den Verkaufsverhandlungen, in die die Stadt bekanntlich eingeschaltet war, die Erwerbswilligen vorab auf das Entstehen einer Beitragspflicht hingewiesen; wenn nein, wesbalb nicht?
- Wann wurden die Kaufverträge abgeschlossen?
- Kann die Stadtverwaltung sicherstellen, nachdem es auch einen ähnlichen Fall in Mühlhausen wegen einer Bebauungsplanänderung gab, dass die Betroffenen vorher informiert werden?
Mühlacker, den 22. Juni 2010