Ziel bis 2022: Haltestellen barrierefrei

20.11.2016

Enzkreis plant Bestandsaufnahme – Landrat beantwortet Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion – „Geht nicht ohne Zuschüsse beispielsweise des Landes“

Enzkreis. Das Personenbeförderungsgesetz gibt die Herstellung barrierefreier Haltestellen für Bus und Bahn im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis 1. Januar 2022 lediglich als Ziel vor, heißt es in der Antwort der Kreisverwaltung an die CDU-Kreistagsfraktion. Die Erreichung dieses Zieles sei zunächst eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das 2015 in Kraft getretene Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) verweise seinerseits auf bestehende Rechtsvorschriften und berge insoweit keine zusätzlichen Anforderungen, schreibt Landrat Karl Röckinger dem Fraktionsvorsitzenden Günter Bächle (Mühlacker).

Die Christdemokraten wollten in ihrer Anfrage wissen, wie verbindlich die Barrierefreiheit ist, wer dafür die Verantwortung trägt und wer für die Kosten aufzukommen hat. Die Aufgabenträger - also im Enzkreis das Landratsamt für den nicht schienengebundenen ÖPNV - müssen sich laut Röckinger mit dieser gesetzlichen Zielbestimmung befassen und die Belange der Barrierefreiheit bei der Aufstellung sowie der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes angemessen und diskriminierungsfrei berücksichtigen. „Sie sind dabei auf die Zusammenarbeit verschiedener Akteure wie Verkehrsunternehmen und Straßenbaulastträger angewiesen und müssen die Verbände, Behindertenbeauftragten und sonstige Beiräte der Betroffenen anhören“, so der Landrat weiter.

Für den barrierefreien Umbau der Haltestellen würden die Aufgabenträger eine koordinierende Rolle einnehmen. Für den Enzkreis bedeute dies zunächst eine Bestandsaufnahme und Priorisierung der Haltestellen und erforderlichen Maßnahmen sowie eine erste Kostenschätzung, gegebenenfalls auch die Übernahme oder Beauftragung weiterer Planungsleistungen. Angestrebt werde, solche Projekte im Zusammenhang mit anderen Unterhaltungsmaßnahmen an den Straßen zu bündeln. Spätestens zum 1. Januar 2022 müssten 100 Prozent der Modernisierungen und Investitionen nur mit barrierefreien Alternativen erfolgen, aber auch da sei - realistisch betrachtet - nicht für alle Formen von Behinderungen eine hemmnisfreie Ausgestaltung des ÖPNV zu erreichen, so Röckinger.

Die Kosten trägt seinen Angaben zufolge grundsätzlich der jeweilige Straßenbaulastträger. Somit seien für die Haltestelleninfrastruktur innerhalb von Ortsdurchfahrten in erster Linie die Gemeinden zuständig. „Die Umsetzung wird sicher nur unter Einsatz von erheblichen Fördermitteln, zum Beispiel über das Land, möglich sein.“

Die Akteure im ÖPNV sind sich der Herausforderung bewusst, betont der Landrat. Beispielsweise habe dazu bereits auf der jährlichen Fachtagung des Verbandes der baden-württembergischen Busunternehmer in 2014 eine Podiumsdiskussion stattgefunden, an der auch Erster Landesbeamter Wolfgang Herz als für den ÖPNV zuständiger Dezernent des Enzkreises teilgenommen habe.

 

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