18.03.2018
Verwaltung soll berichten, inwieweit sie über eine Kommunale Digitalisierungsstrategie verfügt bzw. ob sie neue und bereits begonnene E-Government-Aktivitäten verknüpft, um Behördengänge künftig auf ein Minimum zu reduzieren
Kommunale Digitalisierungsstrategie
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
im VA zu berichten, inwieweit sie über eine Kommunale Digitalisierungsstrategie verfügt bzw. ob sie neue und bereits begonnene E-Government-Aktivitäten verknüpft, um Behördengänge künftig auf ein Minimum zu reduzieren.
Begründung:
Eine Kommunale Digitalisierungsstrategie ist nicht zu erkennen. Bestandteile könnten u.a. sein: Einführung der elektronischen Rechnung; die Möglichkeit, online Termine bei der Verwaltung zu buchen, sowie die elektronischen Akte, das elektronische Bezahlen, Bürgerbeteiligung.
Mühlacker, den 18. März 2018