CDU zur Ziegelei: Was gilt nun?

09.10.2016

Ein städtebaulicher Vertrag setze zwei Vertragspartner voraus, nämlich die Stadt einerseits, einen Eigentümer andererseits. Denn mit sich selbst müsse die Stadt keine Vereinbarung abschließen, wenn sie Eigentümerin würde, so die Gemeinderatsfraktion.

Mühlacker. Die Südwest Immobilien GmbH als Eigentümerin des Ziegeleigeländes wolle einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Mühlacker, wird technischer Projektleiter, Thomas Asal, am Samstag in MT und PZ zitiert. Kommentar der CDU-Gemeinderatsfraktion in einer Stellungnahme dazu: Ein städtebaulicher Vertrag setze zwei Vertragspartner voraus, nämlich die Stadt einerseits, einen Eigentümer andererseits. Denn mit sich selbst müsse die Stadt keine Vereinbarung abschließen, wenn sie Eigentümerin würde. Die Aussage des Projektleiters vertrage sich nicht mit der Verkaufsofferte seiner Südwest Immobilien GmbH an die Stadt für das Areal. „In welcher Aussage liegt die Wahrheit oder werden nun Nebelkerzen geworfen“, fragt für die Fraktion deren Vorsitzender, Stadtrat Günter Bächle. Hier sei die Stadtverwaltung gefordert, den Stellenwert des Verkaufsangebots offenzulegen. Die CDU fühle sich nun erst recht in ihrer Forderung bestätigt, die Stadtverwaltung müsse die schriftlichen Unterlagen unverzüglich dem Gemeinderat vorlegen. Auch die Öffentlichkeit habe einen Anspruch, umfassend informiert zu werden. Wolle der jetzige Eigentümer nun an die Kommune verkaufen oder pokere er nur, um Infrastrukturbeiträge am Steuerzahler aufzulasten? Die CDU: „Was gilt – städtebaulicher Vertrag oder Verkaufsabsicht?“

 

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