Stadt zur Lienzinger Straße: Tempoverstöße auf extrem niedrigem Niveau

19.11.2016

Kontrollen morgens, nachmittags und zum Feierabendverkehr. Alle Termine in 2015 und 2016 werktags

Mühlacker. Auf der Lienzinger Straße fanden im Jahr 2016 – bis 30. September - vier Geschwindigkeitskontrollen statt. Die Beanstandungsquoten lagen zwischen null und 1,1 Prozent und damit auf extrem niedrigen Niveau, schreibt Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. Die Kontrollen wurden demnach zweimal morgens angesetzt (6.00 bis 8.00 Uhr) sowie jeweils einmal zum Feierabendverkehr (15.45 – 17.30 Uhr) und in den Abendstunden (18.35 bis 19.46 Uhr). Ein ähnliches Bild gab es laut Stadtverwaltung auch im Jahr zuvor. 2015 ist laut OB dreimal kontrolliert worden. Dort fuhren zwischen 0,7 und 1,5 Prozent zu schnell, heißt es in der Antwort weiter. Die Tempoverstöße hätten also ebenfalls auf äußerst niedrigem Niveau gelegen. Die Kontrollen fanden morgens, nachmittags und zum Feierabendverkehr statt. Alle Termine in 2015 und 2016 waren werktags, so Schneider.

Auf die Frage nach Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen, von Anwohnern der Lienzinger Straße angeregt, stellte der Oberbürgermeister fest, diese bedürften der Zustimmung der Höheren Straßenverkehrsbehörde. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe eine Herabsetzung des erlaubten Tempolimits auf der Lienzinger Straße abgelehnt. Schneider: „Nach den durchgeführten Berechnungen nach den RLS-90 liegen an den drei berechneten Objekten keine Überschreitungen der maßgeblichen Beurteilungspegel vor.“ Insofern kämen hier verkehrsbeschränkende Maßnahmen aus Lärmschutzgründen nicht in Betracht. Maßgabe hierfür seien Berechnungen zum Lärmschutz nach dem vorgeschriebenen Verfahren RLS-90. Messungen hätten nicht stattgefunden und seien auch nicht erforderlich, schreibt die Stadtverwaltung weiter, so die CDU-Gemeinderatsfraktion in einer Pressemitteilung.

Die frühere Landesstraße ist inzwischen zur Gemeindestraße abgestuft, erfüllt jedoch tatsächlich die Funktion einer örtlichen Hauptverkehrsstraße (Zufahrt Innenstadt, Zufahrt Gewerbegebiet Vetterstraße), so Schneider. Anwohner hatten sich in den vergangenen Monaten beschwert, ihre Belange würden von der Stadt nicht in ausreichendem Maß wahrgenommen.

 

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